AGB  

Allgemein

Die  Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in welchem die Tour verläuftt, ist von jedem Teilnehmer selbstverantwortlich einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn der Teilnehmer hinter dem jeweiligen Tour-Guide fährt.

Fahrzeuge

Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs sein, anderenfalls ist nichteinmal der Import nach Chile zum Tourstart möglich. Eine Einreise in weitere Länder wird i.d.R ohnehin verweigert. Die Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung sorgt der Teilnehmer.

Laute Auspuffanlagen sind nicht erwünscht! Da wir das große Glück haben, Enduro-Fahren legal in freier Landschaft betreiben zu können, wollen wir uns dort auch so unauffällig wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten. Nur möchten wir uns die Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst weiterhin und dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer. Der Teilnehmer hat er zu gewährleisten, dass sein Fahrzeug in einem verkehrstechnisch und technisch einwandfreien Zustand ist, und dieses durch Wartung und Pflege auch in diesem zu halten. Fahrzeuge, die diesen Voraussetzungen nicht genügen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, oder auch nur Teilen davon, entsteht hieraus nicht.

Einreiseformalitäten für Motorräder bei Reisen nach Südamerika, Export aus Deutschland(EU) und bei Rückreise der Import nach Deutschland, sind alleinig vom jeweiligen Teilnehmer samt seinem Gepäck am Import-Zollamt (in der Regel Hamburg) persönlich durchzuführen (Vertretung mit Vollmacht und Original-KFZ-Schein ist lt. Angaben vom Zollamt Hamburg machbar). Der Veranstalter informiert über alle Vorausetzungen zur Einreise, soweit sie ihm bis Tourstart bekannt sind. Änderungen des Zollprozederes sind jederzeit möglich. Ein möglicher Termin zur Container-Öffnung und anschliessendem gemeinschaftlichen Import wird bekannt gegeben, sobald entsprechende Infos seitens Reederei, bzw. des Container-Handlers vorliegen. Unabwägbarkeiten, wie jederzeit mögliche Anweisungen des Zolls obliegen nicht dem Veranstalter und sind als Höhere Gewalt zu betrachten. Über nicht auszuschliessende, jederzeit mögliche Terminänderung gleich welcher Art informiert der Veranstalter die Teilnehmer, falls und sobald ihm solche zur Kenntnis gelangen.

Ändern sich Einreisebedingungen, oder werden andere, neuere Regelungen bzgl. temporärer Einfuhr von Motorrädern oder Gepäck der Teilnehmer , vom jeweiligen Reiseland erlassen, kann es zu Verschiebung  oder Entfallen von einzelnen Tour-Tagen kommen. Eine Haftung oder Schadenersatz für solcherlei, nicht im Einwirkungsbereich des Veranstalters liegenden, und in diesem Fall erforderlich werdenden Tour-Planänderungen oder gar Tour-Ausfall, durch solcherlei Höhere Gewalt, sind ausgeschlossen. Bei Eigenanreise werden dem TN alle wichtigen und dem Veranstalter bekannten Informationen zur Verfügung gestellt.

Preise

Die genannten Eventpreise sind Festpreise* und enthalten alle in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten Leistungen. Nicht genannte Leistungen sind nicht enthalten. Leistungen, welche in den Beschreibungen als Service bezeichnet werden, oder welche als möglich dargestellt werden, sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Service- und mögliche Leistungen werden nach Bedarf von Mobiketours oder einem Vertragspartner angeboten und berechnet. Dieser Teil des Reisepreises ist ausdrücklich kein Festpreis!

*Enthält der Reisepreis auch Transportkosten von Motorrädern, oder Container-Transporte von Motorrädern, sind die anteiligen Kosten je Teilnehmer variabel und der Markt sehr volatil. Falls anteilige Transportkosten den anteilig kalkulierten Kostenberreich deutlich übersteigen informiert der Reiseveranstalter hierrüber rechtzeitig vor Transport-Start.

Rabatte wie Wiederholer-Rabatt, oder Frühbucher-Rabatt, oder sonstige Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang zu den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen zu An-, Teil-, oder Schlusszahlung, entfällt der Rabatt-Anspruch. Mahnungen werden mit 15 € je Mahnschreiben berechnet.

Sicherheitsbestimmungen

Jeder Teilnehmer sorgt selbstständig für seine vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung, Enduro-Stiefel (keine Turnschuhe, BW-Schuhe, etc.), Enduro-Helm, Handschuhe, Knieprotektoren, sonstige Protektoren etc., Trinksack mit mindestens 2l, und verpflichtet sich diese auch während der gesamten Tour zu tragen. Ebenso wie das ständige Mitführen der relevanten Mindestausstattung wie z.B. Bordwerkzeug, Schlauch oder Flickzeug etc..

Rücktritt

Stornokosten bei Rücktritt, oder Termin-Verschiebung durch den Teilnehmer staffeln sich wie folgt:*  Bis 9 Monate vor Tour-Termin 30% des Tour-Preises (ohne Berücksichtigung von Rabatten, oder anderen Nachlässen, mindestens jedoch 50,- €), bis 4 Monate vor Tourstart 70% des Reisepreises, bis 60 Tage vor Tour-Termin 85 % des Tour-Preises, bis 22 Tage vor Tour-Termin 95% des Tour-Preises. Ab 5 Tage vor Tour-Termin 98 % des Tour-Preises (Stellung eines Ersatzfahrers durch den Teilnehmer ist i.d.R. möglich (Bearbeitungsgebühr 125,- €)). Es ist dem Teilnehmer freigestellt, gemäß § 309 Ziff.5b BGB, einen geringeren, oder gar keinen entstandenen Schaden nachzuweisen.

Flugtickets werden bei Rücktritt separat, zuzüglich zur Stornostaffel berechnet und in voller Höhe dessen erstattet, wie von der jeweiligen Fluggesellschaft geregelt, unbeschadet obiger Storno-Staffelung. Umbuchungen auf Ersatzteilnehmer sind bei einigen Fluggesellschaften möglich, anfallende Umbuchungen und Umbuchungsgebühren der jeweiligen Airline sind in solchen Fällen vom zurücktretenden Teilnehmer zu tragen.

Tour-Verschiebungen um wenige Tage durch Flugverschiebungen oder sonstige Buchungsverschiebungen sind kein Rücktrittsgrund. Obige Stornoregelungen und -staffelungen gelten für Mietmotorräder, oder sonstiges Miet-Equipment, analog.

Nimmt ein Teilnehmer aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen, einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Meilenpakete/Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

Motorrad-Transport

Motorrad-Transporte nach Südamerika erfolgen in eigener Verantwortung des jeweiligen Motorrad-Eigentümers in einem vom Reiseveranstalter gestellten Seecontainer. Das Verladen und Verzurren der Maschine erfolgt eigenverantwortlich durch den Reiseteilnehmer. Bei Rückreise ist ein Verladen und sichern der Motorräder nicht immer persönlich möglich, in diesem Fall übergibt der Motorrad-Eigentümer seine Maschine ausdrücklich der Packfirma zum Verladen auf sein eigenes Risiko und ggfls. Kosten (Bei Buchung der Tour-Variante ohne Anschluss Peru ohnehin obligatorisch!). Die Maschinen sind im Container rudimentär nach Seerecht versichert, eine weitergehende Versicherung kann vor Reisestart abgeschlossen werden.

Die Container-Laufzeiten sind so gewählt, dass ein geplantes Eintreffen des Containers 2-3 Tage vor Tour-Start gewährleistet ist. Störungen im Container- oder Schiffslauf obliegen nicht dem Verantwortungsberreich des Reiseveranstalters, auch wenn dadurch einzelne Tourtage ausfallen müssen, oder auch die gesamte Tour nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann den Reisevertrag unbeschadet sonstiger Rechte aus wichtigem Grund kündigen:

a) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Veranstalter informiert den Teilnehmer in diesem Fall spätestes 21 Tage vor Reisebeginn, bei Fernreisen Afrika und Asien, Südamerika mindestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bereits gezahlte Beträge werden ohne Abzug umgehend zurück gezahlt Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers besteht nicht.
b) bei Ausschlussgründen siehe unter Ausschluss.

Leistungen

Die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind der jeweiligen Event-Beschreibung unter „Leistungen“ zu entnehmen. Siehe auch oben unter "Preise". Mit der Buchungsbestätigung wird dem Teilnehmer ein Reisepreis-Sicherungsschein, gem. § 651 k, übergeben.

Weitere Infos, Einreisebestimmungen, Impfvorschriften, landes- und tourspezifische Besonderheiten, Infos zur Ausrüstung, Strecken usw. erhält der Teilnehmer im Vorfeld per landesspezifischen Briefing per E-Mail.

Ausschluss

Ein Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung wiederholt stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet. Zu den Ausschlussgründen zählen auch laute Auspuffanlagen ohne DB-Killer etc.

GPS

Offroad-GPS-Geräte  und ein geübter Umgang damit, bzw. Navigations-erfahrung im Gelände sind ausdrücklich erforderlich!

Die ausgearbeiteten Strecken der jeweiligen Touren sind geistiges Eigentum von Mobiketours.

Verstößt ein Teilnehmer gegen das Verbot der Streckenaufzeichnung mit dafür geeignetem Gerät, verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 5000,- €. Der Teilnehmer wird sofort, bzw. sofort nach Ende der Tagestour, von der Tour bzw. Reise ausgeschlossen. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Erstattung des anteiligen Rest-Reisepreises. Unbeschadet der Vertragsstrafe wird Mobiketours einen Schadensersatzanspruch von mindestens 150.000,- € für Touren in Europa, und mindestens 250.000,- € für Reisen in Afrika oder Südamerika durchsetzen. Die Vertragsstrafe wird ebenso erneut bei jeder Veröffentlichung der aufgezeichneten Tour-Daten im Internet fällig, der Schadenersatzanspruch verdoppelt sich in diesem Fall.

Eignung und Voraussetzung Teilnehmer

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe der Anmeldung, dass er grundsätzlich vom Gesundheitszustand und von seinen Fahrfertigkeiten her für die jeweilige Tour geeignet ist. Es werden Höhen bis  und über 5000 m befahren.

Allgemeines

Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht Gegenstand der Touren, Trainings oder anderer Veranstaltungen.

Zu einzelnen Reisen gibt es ein spezifisches Briefing  oder Tourleitfaden, rechtzeitig vor den Reiseterminen per e-mail, soweit diese weitere Reisebeschreibungen, oder Ergänzungen enthalten, haben diese dann tourspezifischen AGB-Charakter.

 

Zahlung

Mit Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Anzahlung, Restzahlung 6 Wochen (bzw. 12 Wochen bei außereuropäischen Reisen)  vor Reisebeginn, oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsziel, bzw. bei späterer Meldung sofort. Mit Buchungsbestätigung wird ein Sicherungsschein für Pauschalreisen übergeben. Erstattungen siehe unter Rücktritt.

Haftungsverzichts-Erklärung

Der Teilnehmer stimmt mit der Anmeldung folgender Erklärung ausdrücklich zu: Mir ist ausdrücklich bekannt und bewusst, dass Motorradfahren, im besonderen Enduro-fahren mit vielerlei Gefahren für Maschine und Gesundheit verbunden ist.